Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Soweit im folgenden von „Kaufleuten“ gesprochen wird, sind
darunter im Rahmen dieser AGB zu verstehen:
a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes, die im Rahmen Ihres
Handels betriebstätig werden.
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-
c) Wir liefern ausschließlich auf Grundlagen vorliegender
Geschäftsbedingungen.
d) Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich
mit unseren Außendienstmitarbeitern getroffen wurden,bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in
Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften gelten
ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung
zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle
künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer
Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer
Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle
Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform, soweit sie von unseren
Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen
unsererseits erhalten.
3. Kundendaten werden gespeichert. Aber nur bis die
Kaufabwicklung abgeschlossen ist.
§ 3 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten
wir uns Eigentum-
3. Der Katalog ist freibleibend für uns. Die Bestellung des
Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können
dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch,
dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte
Ware zusenden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung getroffen, so gelten
die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung, gültigen
Kataloge und Preislisten angegebenen Preise oder die im
Internet zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen
Preise.
2. Alle Preise ab Lager Köln.
3. Unsere Rechnungen sind ausnahmslos auf dem auf der Rechnung
angegebenen Tag (30 Tage nach Rechnungsausstellung) fällig. Bei
Vorauskasse gewähren wir 2 % Skonto. Schecks und
Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber
angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt mit
Gutschrift auf unser Konto. Wechsel nehmen wir nicht in
Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten
aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 3 % p.a.
über dem jeweils gültigen, aktuellen Bankdiskontsatz verlangen.
Die gleiche Verzinsungen können wir von unseren
nichtkaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen.
Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen
niedrigeren bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben berechnen wir für jede Zahlungserinnerung und Mahnung
8,00 Euro.
5. Skonti eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht
gewährt, bzw. hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung
frühere Lieferungen im Verzug befindet, ein gerichtliches oder
außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder
gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind
wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nach
zu belasten und alle noch offen stehenden, auch gestundeten
Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die
Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur
gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden
bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen
Vertragsverhältnis.
§ 5 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder –termine sind nur bei schriftlicher
Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen,
Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang
vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Katalog-
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht
im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen
wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die
Circa-
§ 6 Frachtschäden
Frachtschäden werden nur dann ersetzt, wenn diese sofort bei
der Warenübergabe auf dem Frachtbrief vermerkt werden und der
Frachtbrief nicht mit „Ware ordnungsgemäß und vollständig
erhalten“ unterzeichnet wird.
Ebenso ist der Frachtschaden binnen 3 Werktagen mit
vorgeschriebenem Nachweis nachzuweisen. (s. § 8 Punkt 3. und §
7).
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Rücklieferung
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor
bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem
Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung
aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden
Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener
Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei
Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so
sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten
nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen
Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den
Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu
unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem
Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes
anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten
zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf
bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener
Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös abzgl. angemessener
Verwertungskosten, mindestens 20 % des Warenwertes, werden wir
auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Rücknahme oder Rücklieferung von Katalogprodukten bei
Lieferung vom Kunden hat „frei Haus“ zu erfolgen.
6. Ist das Produkt inzwischen gebraucht oder beschädigt worden,
so wird der tatsächliche Produktrestwert angerechnet. Eine
Rücklieferung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die
Ware komplett dem gelieferten Zustand entspricht.
7. Die Rückgabe von Sonderabmessungen kann nur unter Vorbehalt
der Verwendbarkeit angerechnet werden.
8. Sind wir zur Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde
verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung
der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Geräten
9. Die Ware bleibt unser Eigentum; Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-
10. Der Käufer ist zur Veräußerung von Vorbehaltswaren ohne
schriftliche, vorherige Genehmigung nicht berechtigt.
Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Unfang an uns ab. Wir
ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen
einzuziehen. Auf Aufforderungen wird der Käufer auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten
und Schäden trägt der Käufer.
11.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit das Abzahlungsgesetz
keine Anwendung findet, hier kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Bei Verstoß des Käufers gegen die vorstehend bezeichneten
Verpflichtungen hat der Käufer in jedem Fall der
Zuwiderhandlung unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz,
eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des Rechnungswertes
des Kaufgegenstandes zu bezahlen.
§ 8 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert
bzw. versandt. Versandweg und-
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der
Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige
der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche
Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7
entgegenzunehmen.
§ 9 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass
diese zuvor ihren geschuldeten Untersuchungs-
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache
vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder
zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über
angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des
Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen
Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlers
einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf
den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine
vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden
bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die
Brauchbarkeit der Ware zu dem von Kunden vorgesehenen Zweck
übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher
Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zu Erteilung von
Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur
Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe
vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes
Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt
auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden.
10 Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Produkte und
beträgt für Fabrikations-
§ 10 Gesamthaftung
1. Soweit gemäß § 7 Abs. 4 bis Abs. 7 unsere Haftung auf
Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich von Ansprüche
aus der Produzentenhaftung.
2. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz,
sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und
Beauftragten, unserer Vertreter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
4. Die Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Kunden
richtet sich nach § 7 Abs. 9 soweit nicht Ansprüche aus der
Produzentenhaftung in Rede stehen.
§ 11 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des
Kataloges (Webseite), Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw.
zu ersetzen, soweit technische und optische Änderungen
vorzunehmen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand
gilt der Geschäftssitz der mit der Lieferung beauftragten
Firma
Tindigging Team Deutschland.
§ 13 Ausland
1. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich deutsches
Recht. Die Gültigkeit des EU-